TRIA Immobilienservice
Mitarbeiter räumt den Gehweg vor einem modernen Mehrfamilienhaus von Schnee

Saisonthema

Räum- und Streupflicht in Hamburg

Was Eigentümer und Hausverwaltungen zur Wintersaison wissen müssen.

Schnee und Glätte kommen plötzlich. Wer in Hamburg eine Immobilie besitzt oder verwaltet, trägt Verantwortung für sichere Gehwege und Zugänge. Hier erfahren Sie, welche Pflichten bestehen und wie ein professioneller Winterdienst Sie entlastet.

Rechtlicher Rahmen

Pflichten im Überblick

Die folgenden Angaben gelten für Hamburg und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Wer haftet?

In Hamburg trifft die Räum- und Streupflicht für den Gehweg entlang des Grundstücks grundsätzlich die Eigentümerin oder den Eigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Pflicht oft über die Hausordnung oder einen Vertrag geregelt.

Wann muss geräumt werden?

Werktags ist in Hamburg üblicherweise von 07:00 bis 20:00 Uhr zu räumen, an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr. Die genauen Zeiten können je nach örtlicher Satzung variieren.

Was muss geräumt werden?

Gehwege entlang des Grundstücks müssen so geräumt werden, dass ein gefahrloses Passieren möglich ist. Dazu gehören auch Zugänge, Übergänge und häufig genutzte Wege.

Dokumentation schützt

Wird die Pflicht auf einen Dienstleister übertragen, bleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht bestehen. Eine schriftliche Vereinbarung mit definierten Flächen und Einsatzzeiten ist daher wichtig.

Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Ihre vertraglichen Vereinbarungen.

Vereinbarung

Checkliste für Ihre Winterdienst-Vereinbarung

Eine klare Absprache vermeidet Missverständnisse – besonders bei der Übertragung der Räum- und Streupflicht.

  • Welche Flächen sollen geräumt und gestreut werden?
  • Wie oft pro Woche oder bei welcher Witterung erfolgt der Einsatz?
  • Welche Einsatzzeiten gelten werktags und an Wochenenden?
  • Wer stellt das Streugut bereit und welches Material wird verwendet?
  • Werden die Einsätze dokumentiert?
  • Wie erfolgt die Kommunikation bei plötzlichem Schneefall?

Servicezeiten

Mo – Sa · 07:00 – 22:00 Uhr

Anliegen können rund um die Uhr übermittlicht werden. Ausführung und Termine im Zeitraum Montag bis Samstag 07:00–22:00 Uhr – auch außerhalb der klassischen Bürozeiten.

Tipp für Hausverwaltungen

Planen Sie den Winterdienst vor der Saison fest. So sind Räumflächen, Leistungen und Ansprechpartner geklärt, bevor der erste Frost kommt.

Leistungsmodelle

Drei Wege zum Winterdienst

Saisonvereinbarung

Feste Vereinbarung für die gesamte Wintersaison mit definierten Flächen, Leistungen und Einsatzzeiten. Der Klassiker für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.

Einsatz auf Abruf

Punktuelle Räum- und Streueinsätze nach Beauftragung. Sinnvoll für kleinere Objekte oder als Ergänzung zu eigenen Kapazitäten.

Kombiniert mit Objektpflege

Winterdienst gemeinsam mit Reinigung, Außenanlagen oder Hausmeisterservice – ein Ansprechpartner für das ganze Jahr.

Jetzt vorsorgen

Winterdienst rechtzeitig vereinbaren

Je früher Sie Räumflächen, Leistungen und Abläufe festlegen, desto besser lässt sich der Winterdienst planen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.